492019854890
Einschätzung: Unseriös
Die Telefonnummer 492019854890 stammt (laut Vorwahl 0201) aus Essen, Ruhr in Deutschland.
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Details zur Rufnummer
Ort | Essen, Ruhr |
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Ortsvorwahl | 0201 |
Rufnummer | 9854890 |
Nationale Schreibweisen | 02019854890 0201 / 9854890 0201 - 985 489 0 |
Herkunftsland | Deutschland |
Ländervorwahl | 0049 |
Internationale Schreibweisen | 00492019854890 +49 2019854890 +49 201 985 489 0 |
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Unseriös2 Meldungen | |
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Kostenfalle1 Meldung |
Aktivität
Die Rufnummer +492019854890 wurde insgesamt erst 42 mal angefragt.
Aktivität der letzten 60 Tage
Essen, Ruhr
Herkunftsort der Rufnummer: +492019854890
Herkunft der Meldungen (3)
Geografische Einordnung
3 User-Meldungen
+492019854890
Unseriös
15.01.2019 um 11:55 Uhr+492019854890
Unseriös
Ausländisch sprechender Herr fragt ob der Google-Eintrag (welcher Eintrag??) noch stimmt (Kontaktdaten etc.). Als ich sagte ich hätte keinen Eintrag und will auch keinen, wurde mir mit der ‚Jahresrechnung‘ gedroht und aufgelegt. Hallo?? Sollte da wirklich was kommen gehts zum Anwalt.
08.01.2019 um 16:53 Uhr vonaccount_circleSabine aus placeKerpen
+49 201 9854890
Kostenfalle
Örtlicher Business Verlag heißt die neue Tarnung, unter der die EU Marketing AG mittlerweile auf Opferfang geht. Die Masche mit den Trickanrufen betreibt die EU Marketing AG nunmehr seit einiger Zeit. Zunächst ist sie unter der Firmierung E&S Marketing AG aufgetreten, später dann unter den Bezeichnungen infobel24 oder Firmenscout24. Über die EU Marketing AG haben wir bereits hier ausführlich berichtet: EU Marketing AG Die Masche mit den Trickanrufen des Örtlichen Business Verlags Die Telefonmasche ist hinlänglich bekannt, wir berichten schon seit Jahren darüber. In einem ersten Telefonat wird mittels Cold Call eine erfundene Story vorgetragen. Dort heißt es entweder, man sei von Google oder es gehe um den Google-Eintrag. Gerne wird auch – wahrheitswidrig – behauptet, es existiere bereits ein kostenfreier Eintrag, der jetzt kostenpflichtig geworden sei. Unter diesem Eindruck lässt sich der Angerufene dann von dem Call Center-Mitarbeiter des Örtlichen Business Verlags zu Zugeständnissen hinreißen, indem er auf gestellte Fragen mit JA antwortet. Diese Antworten werden dann aufgezeichnet und sollen als Druckmittel zum Eintreiben von Forderungen dienen. Rechnung des Örtlichen Business Verlags Unmittelbar nach dem Anruf erfolgt die Rechnung des Örtlichen Business Verlags. Dort wird dann – je nach Telefonat – ein Betrag zwischen 550 € und 790 € eingefordert. Manchmal auch mehr oder auch weniger. Da hängt wohl von der Geschicklichkeit des Anrufers ab. Interessant ist dabei auch, dass auf der Rechnung die Adresse Dörflistraße 50, 8050 Zürich angegeben ist, obwohl die EU Marketing AG ihren Sitz kürzlich in die Kantonsstraße 14, 8807 Freienbach verlegt hat. Örtlicher Business Verlag beauftragt die City Inkasso GmbH Zahlt man die Rechnung des Örtlichen Business Verlags nicht, beauftragt die EU Marketing AG die City Inkasso GmbH mit der Forderungsbeitreibung. Die City Inkasso GmbH ist bekannt für ihr Inkassomanagement für Abofallenbetreiber, wir haben bereits ausführlich darüber berichtet: City Inkasso GmbH Zahlen löst das Problem nicht Viele Betroffene sind verleitet, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von Örtlicher Business Verlag eine Zahlung zu leisten. Das gilt erst recht nach einer Reduktion des Betrags im Wege des Vergleichs. Problematisch ist dabei, dass eine Zahlung das Problem meist nicht löst. Einerseits ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, gezahlte Beträge zurückzuerlangen; andererseits kennt man sich in der „Branche“. Wer also als bereitwilliger Zahler bekannt ist, kann davon ausgehen, dass der nächste Abofallenbetreiber bereits vor der Tür steht. Abwehr der Forderungen von Örtlicher Business Verlag Forderungen wie diejenigen von Örtlicher Business Verlag lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auch hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen
22.12.2018 um 08:08 Uhr